Ortsbewegliche Tanks mssen nicht der Auflaufprfung gem Absatz 6.7.4.14.1 unterzogen werden, wenn sie auf dem Schild gem Absatz 6.7.4.15.1 und auerdem mit einer Schriftgre von mindestens 10 cm auf beiden Seiten der ueren Umhllung gekennzeichnet sind mit: "NICHT FR DEN EISENBAHNTRANSPORT"/ NOT FOR RAIL TRANSPORT".